Banner vom Therapiezentrum Rechenschwäche Stade

3. Förderung

Bei festgestellten Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder im Rechnen sind Fördermaßnahmen durchzuführen. Die Planung von Förderschritten erfolgt auf der Grundlage der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung.

Die Entscheidungen über die Notwendigkeit, die Art und den Umfang der Förderung werden auf der Grundlage der Auswertung der Beobachtung durch die Lehrkräfte von der Klassenkonferenz getroffen.

Die Förderung ist im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen und an den berufs­bildenden Schulen im Rahmen der Berufsvorbereitung fortzusetzen, wenn die besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen vorher nicht behoben werden konnten.

Soweit in Einzelfällen auch durch Förderung nicht erreicht werden kann, dass der Schüler oder die Schülerin die Grundanforderungen im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen bewäl­tigt, muss die Schule ihn oder sie dabei unterstützen, Strategien im Umgang mit dieser Lernschwierigkeit zu entwickeln.

Die Bestimmungen zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs bleiben unberührt.

3.1 Allgemeine Förderung

Bei Schülerinnen und Schülern mit auftretenden Lernschwierigkeiten sind das Selbstvertrau­en in die eigene Leistung, die Lernfreude und das Selbstwertgefühl zu stärken, um aus even­tueller Über- bzw. Unterforderung resultierenden motivationalen, emotionalen oder sozialen Problemen vorzubeugen. Förderung soll bei Schülerinnen und Schülern mit Anfangsschwierigkeiten oder bei geringerem Ausprägungsgrad der Schwierigkeiten binnendifferenzierend im Klassenverband organisiert werden, so dass Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten in der gewohnten sozialen Umgebung bleiben,

  • allen Schülerinnen und Schülern durch Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit Möglichkeiten zu gegenseitiger Unterstützung und zu sozialem Handeln eröffnet werden,

  •  den Schülerinnen und Schülern mit Lernschwierigkeiten spezielle Übungen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Deutsch-, Fremdsprachen- oder Mathematikunterricht angeboten werden.

Reicht eine binnendifferenzierende Förderung nicht aus, können besondere Förderschritte notwendig sein. Art und Umfang hängen von dem jeweiligen Einzelfall ab.

3.2 Besondere Förderung

Besondere Förderung hat zum Ziel,
  • dem Entstehen von Lernschwierigkeiten entgegenzuwirken, wenn angesichts der individuellen Lernbedingungen zu erwarten ist, dass allgemeine Förderung allein nicht ausreichen wird;
  • Lernschwierigkeiten zu beheben, die nur durch allgemeine Förderung allein nicht behoben werden können.
  • Besondere Fördermaßnahmen sollen vorgesehen werden, wenn erhebliche Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen festgestellt werden. Dies gilt insbesondere für Schülerinnen und Schüler
  • in den Schuljahrgängen 1 und 2, denen die grundlegenden Voraussetzungen für den Schriftspracherwerb und den Erwerb der Grundrechenarten noch fehlen;
    in den Schuljahrgängen 3 und 4, deren Leistungen im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten den Anforderungen nicht entsprechen;
    in den Schuljahrgängen 5 bis 10, wenn in Einzelfällen besondere Schwierigkeiten im Le­sen und Rechtschreiben oder im Rechnen bisher nicht behoben werden konnten. Besondere Fördermaßnahmen können insbesondere sein:
  • Training der phonologischen Bewusstheit als Voraussetzung für den Schriftspracherwerb, Rechtschreibprogramme, die dem individuellen Lernstand angepasst sind,
  • Vorkurse zur Entwicklung des Zahlbegriffs,
    Mathematikförderprogramme auf handlungsorientierter Basis.
Neben besonderen klasseninternen Fördermaßnahmen können bei Schülerinnen und Schülern mit besonders schweren Problemlagen auch gezielte regelmäßige klassen-, jahrgangs- und schulübergreifende Maßnahmen notwendig sein.

Die Organisation besonderer Förderung ist im Rahmen des Förderkonzepts der Schule vorzusehen.

Die Zusammenarbeit zwischen Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern und den Fachlehr­kräften aller Fächer ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Förderung.

Im Interesse einer ganzheitlichen Förderung arbeiten Schulen mit den Gesundheits-, Sozial- und Jugendämtern, den schulpsychologischen, schul- und fachärztlichen Diensten, Einrich­tungen der Frühförderung, mit weiteren Fachleuten und Institutionen, Arbeitsämtern, Kammern, Betrieben und Erziehungsberatungsstellen zusammen. Die schulischen und außer­schulischen Fördermaßnahmen sind abzustimmen.

3.3. Bewertung des Förderergebnisses

Jede Förderung wird regelmäßig daraufhin überprüft, ob mit ihr das angestrebte Ziel erreicht werden kann. Ist kein Fortschritt in der Lernentwicklung festzustellen, müssen die gewählten Maßnahmen geändert werden.

Eine konsequente positive Rückmeldung auch über kleine Lernfortschritte ist zur Stärkung und zum Erhalt der Leistungsbereitschaft der betroffenen Schülerinnen und Schüler notwendig.

1. Lesen, Rechtschreiben und Rechnen lernen
2. Lesen, Rechtschreiben und Rechnen lehren
4. Leistungsfeststellung und -bewertung
5. Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten
6. Übergangsbestimmungen