3. Förderung
Bei festgestellten Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder
im Rechnen sind Fördermaßnahmen durchzuführen. Die Planung von
Förderschritten erfolgt auf der Grundlage der Dokumentation der
individuellen Lernentwicklung.
Die Entscheidungen über die Notwendigkeit, die Art und den Umfang
der Förderung werden auf der Grundlage der Auswertung der
Beobachtung durch die Lehrkräfte von der Klassenkonferenz
getroffen.
Die Förderung ist im Sekundarbereich I der allgemein bildenden
Schulen und an den berufsbildenden Schulen im Rahmen der
Berufsvorbereitung fortzusetzen, wenn die besonderen Schwierigkeiten
im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen vorher nicht behoben werden
konnten.
Soweit in Einzelfällen auch durch Förderung nicht erreicht werden
kann, dass der Schüler oder die Schülerin die Grundanforderungen im
Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen bewältigt, muss die Schule ihn
oder sie dabei unterstützen, Strategien im Umgang mit dieser
Lernschwierigkeit zu entwickeln.
Die Bestimmungen zur Feststellung des sonderpädagogischen
Förderbedarfs bleiben unberührt.
3.1 Allgemeine Förderung
Bei Schülerinnen und Schülern mit auftretenden
Lernschwierigkeiten sind das Selbstvertrauen in die eigene
Leistung, die Lernfreude und das Selbstwertgefühl zu stärken, um aus
eventueller Über- bzw. Unterforderung resultierenden motivationalen,
emotionalen oder sozialen Problemen vorzubeugen. Förderung soll bei
Schülerinnen und Schülern mit Anfangsschwierigkeiten oder bei
geringerem Ausprägungsgrad der Schwierigkeiten binnendifferenzierend
im Klassenverband organisiert werden, so dass Schülerinnen und
Schüler mit Lernschwierigkeiten in der gewohnten sozialen Umgebung
bleiben,
-
allen Schülerinnen und Schülern durch Einzel-, Partner- und
Gruppenarbeit Möglichkeiten zu gegenseitiger Unterstützung und
zu sozialem Handeln eröffnet werden,
-
den Schülerinnen und Schülern mit Lernschwierigkeiten
spezielle Übungen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem
Deutsch-, Fremdsprachen- oder Mathematikunterricht angeboten
werden.
Reicht eine binnendifferenzierende Förderung nicht aus, können
besondere Förderschritte notwendig sein. Art und Umfang hängen von
dem jeweiligen Einzelfall ab.
3.2 Besondere Förderung
Besondere Förderung hat zum Ziel,
-
dem Entstehen von Lernschwierigkeiten entgegenzuwirken,
wenn angesichts der individuellen Lernbedingungen zu erwarten
ist, dass allgemeine Förderung allein nicht ausreichen wird;
-
Lernschwierigkeiten zu beheben, die nur durch allgemeine
Förderung allein nicht behoben werden können.
-
Besondere Fördermaßnahmen sollen vorgesehen werden, wenn
erhebliche Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen
festgestellt werden. Dies gilt insbesondere für Schülerinnen und
Schüler
-
in den Schuljahrgängen 1 und 2, denen die grundlegenden
Voraussetzungen für den Schriftspracherwerb und den Erwerb der
Grundrechenarten noch fehlen;
in den Schuljahrgängen 3 und 4, deren Leistungen im Lesen,
Rechtschreiben oder Rechnen über einen Zeitraum von mindestens
drei Monaten den Anforderungen nicht entsprechen;
in den Schuljahrgängen 5 bis 10, wenn in Einzelfällen besondere
Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen
bisher nicht behoben werden konnten. Besondere Fördermaßnahmen
können insbesondere sein:
-
Training der phonologischen Bewusstheit als Voraussetzung
für den Schriftspracherwerb, Rechtschreibprogramme, die dem
individuellen Lernstand angepasst sind,
-
Vorkurse zur Entwicklung des Zahlbegriffs,
Mathematikförderprogramme auf handlungsorientierter Basis.
Neben besonderen klasseninternen Fördermaßnahmen können bei
Schülerinnen und Schülern mit besonders schweren Problemlagen auch
gezielte regelmäßige klassen-, jahrgangs- und schulübergreifende
Maßnahmen notwendig sein.
Die Organisation besonderer Förderung ist im Rahmen des
Förderkonzepts der Schule vorzusehen.
Die Zusammenarbeit zwischen Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern
und den Fachlehrkräften aller Fächer ist eine wichtige
Voraussetzung für eine erfolgreiche Förderung.
Im Interesse einer ganzheitlichen Förderung arbeiten Schulen mit den
Gesundheits-, Sozial- und Jugendämtern, den schulpsychologischen,
schul- und fachärztlichen Diensten, Einrichtungen der
Frühförderung, mit weiteren Fachleuten und Institutionen,
Arbeitsämtern, Kammern, Betrieben und Erziehungsberatungsstellen
zusammen. Die schulischen und außerschulischen Fördermaßnahmen sind
abzustimmen.3.3. Bewertung des Förderergebnisses
Jede Förderung wird regelmäßig daraufhin überprüft, ob mit ihr
das angestrebte Ziel erreicht werden kann. Ist kein Fortschritt in
der Lernentwicklung festzustellen, müssen die gewählten Maßnahmen
geändert werden.
Eine konsequente positive Rückmeldung auch über kleine
Lernfortschritte ist zur Stärkung und zum Erhalt der
Leistungsbereitschaft der betroffenen Schülerinnen und Schüler
notwendig.