
Die Beobachtung der Entwicklung im Lesen und Rechtschreiben bei
allen Schülerinnen und Schülern ist Aufgabe aller Lehrkräfte. In der
Grundschule ist ebenso die Entwicklung des Rechnens bei allen
Schülerinnen und Schülern von den Lehrkräften zu beobachten.
Auftretende Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im
Rechnen sowie Maßnahmen zu ihrer Behebung sind Bestandteil der
Dokumentation der individuellen Lernentwicklung (Nummer I.4 des
Bezugserlasses zu c); Nummer 6.2 des Bezugserlasses zu f); Nummer
3.3.1 des Bezugserlasses zu g); Nummer 5.2 des Bezugserlasses zu h);
Nummer 5.6 des Bezugserlasses zu i); Nummer 5.3.5 des Bezugserlasses
zu j); Nummer 5.2.4 des Bezugserlasses zu k).
Die Feststellung besonderer Schwierigkeiten im Lesen und
Rechtschreiben oder im Rechnen setzt eine prozessbegleitende
Beobachtung voraus. Dazu sind entsprechende Verfahren und
Instrumente einzusetzen. Im Rahmen systematischer Analysen können
normierte Tests einbezogen werden. Vorliegende Gutachten aus dem
außerschulischen Bereich (kinder- und jugendpsychiatrische oder
psychologische Gutachten) müssen durch eine prozessorientierte
Feststellung von Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im
Rechnen der Schule ergänzt sowie pädagogisch ausgewertet und
interpretiert werden. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen,
Beratungslehrkräfte und Mobile Dienste der Förderschulen sollen in
besonderen Fällen den diagnostischen Prozess der Schule
unterstützen. In Einzelfällen sind den Erziehungsberechtigten
fachärztliche Untersuchungen des Kindes zu empfehlen. Im Rahmen der
Erhebung der Lernausgangslage bei Schuleintritt in die Grundschule
(Nummer 6.2 des Bezugserlasses zu f) werden die individuellen
Voraussetzungen für den Schriftspracherwerb und die Entwicklung des
mathematischen Denkens festgestellt. Vorliegende Erkenntnisse aus
dem vorschulischen Bereich sind einzubeziehen. Soweit die Kinder die
für den Lernprozess notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten im
Vorschulalter nicht erworben haben, müssen diese im Unterricht
systematisch entwickelt werden. Insbesondere im Erstunterricht muss
das Erlernen des Lesens und Rechtschreibens und des Rechnens durch
eine prozessorientierte Beobachtung begleitet und dokumentiert
werden, um Entwicklungsschwierigkeiten frühzeitig zu erkennen und
präventive Maßnahmen ergreifen zu können. Besonderer Beachtung
bedürfen Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Erstsprache (s.
Bezugserlass zu o).