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1. Lesen, Rechtschreiben und Rechnen lernen

Die Beobachtung der Entwicklung im Lesen und Rechtschreiben bei allen Schülerinnen und Schülern ist Aufgabe aller Lehrkräfte. In der Grundschule ist ebenso die Entwicklung des Rechnens bei allen Schülerinnen und Schülern von den Lehrkräften zu beobachten. Auftre­tende Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen sowie Maßnahmen zu ihrer Behebung sind Bestandteil der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung (Nummer I.4 des Bezugserlasses zu c); Nummer 6.2 des Bezugserlasses zu f); Nummer 3.3.1 des Bezugserlasses zu g); Nummer 5.2 des Bezugserlasses zu h); Nummer 5.6 des Bezugserlasses zu i); Nummer 5.3.5 des Bezugserlasses zu j); Nummer 5.2.4 des Bezugser­lasses zu k).

Die Feststellung besonderer Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen setzt eine prozessbegleitende Beobachtung voraus. Dazu sind entsprechende Verfahren und Instrumente einzusetzen. Im Rahmen systematischer Analysen können normierte Tests ein­bezogen werden. Vorliegende Gutachten aus dem außerschulischen Bereich (kinder- und jugendpsychiatrische oder psychologische Gutachten) müssen durch eine prozessorientierte Feststellung von Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen der Schule ergänzt sowie pädagogisch ausgewertet und interpretiert werden. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, Beratungslehrkräfte und Mobile Dienste der Förderschulen sollen in be­sonderen Fällen den diagnostischen Prozess der Schule unterstützen. In Einzelfällen sind den Erziehungsberechtigten fachärztliche Untersuchungen des Kindes zu empfehlen. Im Rahmen der Erhebung der Lernausgangslage bei Schuleintritt in die Grundschule (Num­mer 6.2 des Bezugserlasses zu f) werden die individuellen Voraussetzungen für den Schriftspracherwerb und die Entwicklung des mathematischen Denkens festgestellt. Vorliegende Erkenntnisse aus dem vorschulischen Bereich sind einzubeziehen. Soweit die Kinder die für den Lernprozess notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten im Vorschulalter nicht erworben haben, müssen diese im Unterricht systematisch entwickelt werden. Insbesondere im Erstun­terricht muss das Erlernen des Lesens und Rechtschreibens und des Rechnens durch eine prozessorientierte Beobachtung begleitet und dokumentiert werden, um Entwicklungsschwie­rigkeiten frühzeitig zu erkennen und präventive Maßnahmen ergreifen zu können. Besonderer Beachtung bedürfen Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Erstsprache (s. Bezugserlass zu o).

2. Lesen, Rechtschreiben und Rechnen lehren
3. Förderung
4. Leistungsfeststellung und -bewertung
5. Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten
6. Übergangsbestimmungen